DSC08405-1600px

Hochschulsenat

Der Senat wirkt entsprechend der Vorgaben der Grundordnung der Hochschule in Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Forschung mit. Zu den vielfältigen Aufgaben des Senats gehören insbesondere die Beschlussfassung über Satzungen und Ordnungen der Rheinischen Hochschule, mit denen die Durchführung des Studiums an der Hochschule geregelt werden. Darüber hinaus nimmt der Senat Stellung und gibt Empfehlungen ab zu allen akademischen Belangen der Hochschule, insbesondere auch zu den Hauptentwicklungslinien sowie zu den Leitlinien der Hochschule.

Gemäß § 20 der Grundordnung der Rheinischen Hochschule Köln besteht der Senat aus den im folgenden genannten Mitgliedern:

Präsident:in und Vizepräsident:innen

• Prof. Dr. Thomas Barth (Vizepräsident Programmportfolio und Internationales)
• Prof. Dr. Claudia Bornemeyer (Präsidentin)
• Prof. Dr. Friedel Mager (Vizepräsident Studium und Lehre)
• Prof. Dr. Susanne Rosenthal (Vizepräsidentin Forschung und Transfer)

Gruppe der Lehrenden (gewählte Mitglieder):

• Herr Prof. Dr. Frank Joswig
• Herr Prof. Dr. Jörg Lampe
• Herr Prof. Dr. Niklas Mahrdt
• Herr Prof. Dr. Rene Spitz
• Frau Prof. Dr. Katharina Zaglauer

Gruppe der hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeitenden (gewählte Mitglieder):

• Herr Roland Honnef
• Herr Dimitri Alexander Tondorf

Gruppe der hauptberuflich tätigen nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden (gewähltes Mitglied):

• Frau Christiane Britz

Mitglieder:innen mit Antrags- und Rederecht, aber ohne Stimmrecht:

• Martin Topp (Kanzler)
• Riem Abassi (Gleichstellungsbeauftragte)