Studieren ohne Abitur – deine Möglichkeiten
Um dich für einen Studiengang einzuschreiben, benötigst du in der Regel eine sogenannte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Die meisten Studierenden haben ihre Hochschulzugangsberechtigung durch das Abitur an einer gymnasialen Oberstufe erlangt. Es gibt aber auch Möglichkeiten, ohne ein vollwertiges Abitur zu studieren. Die fachgebundene Hochschulreife ermöglicht dir das Studium eines bestimmten Fächerspektrums. Mit der Fachhochschulreife (FHR) kannst du an Fachhochschulen studieren.
Studieren ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Für alle, die ihre Karriere mit einer Ausbildung begonnen haben, bieten spezielle Regelungen die Chance auf ein Hochschulstudium. In NRW ist dies die „Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“. Diese ermöglicht drei verschiedenen Gruppen den Zugang zum Hochschulstudium.
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1. Bewerber:innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung.
Meister:innen sowie vergleichbar Qualifizierte haben Zugang zu allen Studiengängen. Zu den vergleichbar Qualifizierten zählst du mit einem der folgenden Abschlüsse:
- Fachwirt:in sowie Fachkaufleute IHK/HWK
- Absolvent:innen von Fachschulen, wie staatlich geprüfte Techniker:innen oder staatlich geprüfte Betriebswirt:innen
- Absolvent:innen vergleichbar landesrechtlich geregelter Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie sozialpflegerischer und sozialpädagogischer Berufe
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2. Beruflich Qualifizierte, die eine staatlich anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben
Im Anschluss an deine Ausbildung musst du mindestens drei Jahre in deinem Ausbildungsberuf gearbeitet haben. Dann kannst du ein Studium aufnehmen, das fachlich deine Ausbildung und berufliche Tätigkeit weiterführt (fachtreues Studium).
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3. Studieninteressierte, die unter Punkt 2 fallen, aber einen fachfremden Studiengang belegen möchten.
Hier hast du die Möglichkeit, zur Zulassung eines Studiums an der Rheinischen Hochschule ein Probestudium aufzunehmen. Das gilt auch, wenn du deine dreijährige Berufserfahrung nicht im Bereich deiner abgeschlossenen Berufsausbildung gemacht hast.
Dein Probestudium
Das Probestudium läuft an der Rheinischen Hochschule über den Zeitraum von zwei Semestern. Das Probestudium ist erfolgreich, wenn du in dem jeweiligen Bachelorstudiengang pro absolviertem Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Credit Points (ECTSRahmen) erworben hast. Das erfolgreiche Probestudium berechtigt automatisch zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
Anrechnen von beruflichen Vorkenntnissen auf das Studium
Der Prüfungsausschuss kann bestimmte deiner beruflichen Leistungen als Credit-Points nach dem ECTS anerkennen, sofern diese mit den Studienzielen übereinstimmen. Du musst diese Leistungen schriftlich nachweisen können.
Berufliche Leistungen werden nicht automatisch angerechnet. Du musst hierfür einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dieser sollte auf außergewöhnlichen beruflichen Leistungen basieren. Leistungen, um eine Zugangsberechtigung zum Studium zu erhalten – wie Prüfungen an Fachschulen – erkennt die Rheinische Hochschule Köln nur in Einzelfällen an.
Die Überprüfung, ob und welche Leistungen anerkannt werden, erfolgt immer erst nach erfolgter Zulassung und deiner Einschreibung ins Studium.
Wenn du hierzu individuelle Fragen hast, hilft dir unsere Studienberatung gerne weiter.
Du hast noch Fragen?
Unsere Mitarbeiter:innen aus der Studienberatung helfen dir gerne weiter.
Team Studienberatung
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