Zum Inhalt springen
Studienberatung_1440x680

Deine Bewerbung für einen Studiengang an der Rheinischen Hochschule (RH) Köln

Du hast dich für einen Studiengang an der RH Köln entschieden und möchtest dich bewerben? Erstmal: Super, gute Entscheidung! Hier findest du alle Informationen rund um das Thema Bewerbung und Zulassung. Solltest du darüber hinaus noch Fragen haben, wende dich gerne an unsere Studienberatung.

Von deiner Bewerbung bis zum Studium

  • Phase 1: Jetzt bewerben – einfach, digital und unverbindlich

    Starte deine Bewerbung ganz unkompliziert über unser Online-Formular.

    Nach dem ersten Schritt erhältst du einen persönlichen Account zu unserem Bewerbungsportal. Dort kannst du:

    • alle relevanten Daten eingeben
    • Dokumente bequem hochladen
    • Deinen Bewerbungsstatus jederzeit im Blick behalten

    Wichtig zu wissen:
    Deine Bewerbung ist zunächst unverbindlich und mit keinen Kosten verbunden!

    Das brauchst du für eine reibungslose Bewerbung:

    • Eine gültige E-Mail-Adresse, die du regelmäßig abrufst
    • Deine aktuelle Mobilnummer, da die Verifizierung (z. B. zur digitalen Vertragsunterschrift) darüber erfolgt
    • Genügend Speicherplatz in deinem E-Mail-Postfach – damit wichtige Infos nicht verloren gehen
    • Den Spam-Ordner im Blick behalten – manchmal verirren sich unsere Nachrichten dorthin

    Sobald alle Schritte abgeschlossen sind, erhältst du deinen Studienvertrag zur digitalen Unterschrift – schnell, sicher und ganz ohne Papierkram.

    Bereit? Dann leg jetzt los und bewirb dich!

  • Phase 2: Wir prüfen deine Bewerbung

    Deine Unterlagen sind bei uns eingegangen – super!

    Aktuell befinden sie sich in der Prüfung durch unser Team.

    Sobald wir deine Bewerbung bearbeitet haben, erhältst du eine E-Mail von uns. Falls noch Unterlagen fehlen sollten, melden wir uns ebenfalls bei dir mit genauen Hinweisen zum weiteren Vorgehen.

    Tipp: Den aktuellen Status deiner Bewerbung kannst du jederzeit im Bewerbungsportal einsehen.

  • Phase 3: Im Auswahlverfahren – du bist einen großen Schritt weiter!

    Super! Du erfüllst alle formalen Voraussetzungen und bist damit offiziell zulassungsfähig. Damit bist du im Auswahlverfahren für deinen Wunschstudiengang – herzlichen Glückwunsch!

    Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem Zeitpunkt, an dem deine Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen. Je früher du alles einreichst, desto besser stehen Deine Chancen – schnelles Handeln lohnt sich also!

    Sobald feststeht, dass der Studiengang startet, geben wir dir natürlich direkt Bescheid.

    Bis dahin heißt es: ein bisschen Geduld – wir halten dich auf dem Laufenden!

  • Phase 4: Du bist zugelassen – jetzt kommt der nächste Schritt!

    Glückwunsch! Dein Studienplatz ist jetzt für dich reserviert!

    Damit du offiziell bei uns starten kannst, geht es jetzt an die Einschreibung. Dafür erledigst du bitte innerhalb der angegebenen Frist die folgenden Schritte – die Reihenfolge ist dabei dir überlassen:

    • Identitätsnachweis: Lade ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich hoch
    • Studienvertrag: Lies dir den Vertrag sorgfältig durch und unterschreibe ihn digital via YouSign
    • Zahlung: Richte dein SEPA-Lastschriftmandat für die Studiengebühren ein
    • Beglaubigte Zeugnisse: Reiche eventuell noch fehlende beglaubigte Dokumente persönlich oder postalisch ein
    • Krankenversicherung: Lass deine Versicherung eine elektronische Meldung an uns senden

    Wichtig: Alle Infos findest du jederzeit übersichtlich im Bewerbungsportal. Dort kannst du alle Schritte bequem online erledigen.

  • Phase 5: Dein Studium – alles auf einen Blick

    Egal, für welchen Studiengang du dich entschieden hast: Abläufe und Zeitpläne sind bei uns klar strukturiert.

    Start, Prüfungsphasen und vorlesungsfreie Zeiten gelten für alle Studierenden gleichermaßen – so kannst du gut planen!

    Gut zu wissen: Für alle Bachelorstudierenden bieten wir zusätzlich kostenlose Mathematik-Brückenkurse an – perfekt, um dein Wissen aufzufrischen und sicher ins Studium zu starten.

    Semesterverlauf_1000x900

     

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?

    Damit du für ein Studium zugelassen werden kannst, benötigst du einen Nachweis einer sogenannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Auch für ein Studium bei uns an der Rheinischen Hochschule Köln ist eine HZB Voraussetzung. Die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Nordrhein-Westfalen kannst du erwerben über:

    Allgemeine Hochschulreife

    Mit der allgemeinen Hochschulreife gibt es keine Einschränkungen für dich, wenn du studieren möchtest. Sie erhältst du entweder, wenn du am Gymnasium die Oberstufe abschließt – dann hast du das Abitur. Oder du erreichst einen gleichwertigen Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg.

    Fachhochschulreife (FHR)

    Mit der Fachhochschulreife, häufig auch als „Fachabitur“ bezeichnet, kannst du an einer Fachhochschule ohne Einschränkung auf einen bestimmten Studiengang studieren. Das Fachabitur hast du, wenn du bis zur 12. Klasse (bzw. 11. Klasse nach der Verkürzung der gymnasialen Oberstufe in Deutschland) ohne Abschluss das Gymnasium besucht hast und zusätzlich ein Praktikum oder eine Berufsausbildung absolviert hast.

    Um deine Fachhochschulreife nachzuweisen, legst du folgende Dokumente vor:

    1. Abschluss des schulischen Teils der FHR (Schulabgangszeugnis) und

    2. Nachweis über den Abschluss eines gelenkten Praktikums (Praktikumsnachweis) in Verbindung mit

    3. einer „Zuerkennung der Fachhochschulreife“. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des Praktikumsbetriebes über die Eignung des Praktikums als gelenktes Praktikum.

    Informationen und ein entsprechendes Formular findest du auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW: „Zuerkennung Fachhochschulreife“

    Alternativ kannst du deine HZB auch so nachweisen:

    1. Abschluss des schulischen Teils der FHR (Schulabgangszeugnis) und

    2. Nachweis über den Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung (IHK-Zeugnis und Abschlusszeugnis der Berufsschule)

    Fachgebundene Hochschulreife

    Mit der fachgebundenen Hochschulreife kannst du bestimmte Studiengänge an einer Hochschule studieren. Welche das sind, wird auf deinem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

    Die fachgebundene HZB erreichst du auf mehreren Wegen. Wenn du eine Berufsausbildung mit einem weiterführenden Bildungsgang an einem Berufskolleg abgeschlossen hast, hast du in der Regel eine fachgebundene HZB. Darüber hinaus kannst du über Berufsoberschulen, Fachakademien, Berufsfachschulen, berufliche Fachgymnasien und Studienkollegs eine fachgebundene HZB erwerben.

    Bitte achte bei einer fachgebundenen HZB darauf, ob sie auf ein bestimmtes Bundesland beschränkt ist. In diesem Fall muss eine entsprechende Vereinbarung durch die Kultusministerkonferenz vorliegen, wenn du in Nordrhein-Westfalen studieren möchtest.

    Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation

    Wenn du in einem Ausbildungsberuf arbeitest, hast du unter bestimmten Bedingungen auch eine HZB, die den Rang der allgemeinen Hochschulreife hat – du kannst damit also uneingeschränkt studieren.

    Eine dieser Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:

    1. Du bist Inhaber:in eines Meisterbriefes.

    2. Du hast einen staatlich geprüften Fortbildungsabschluss, z. B. Fachkaufleute oder Fachwirt:innen der IHK oder HWK. Der Lehrgang umfasste mindestens 400 Unterrichtsstunden. Oder du hast eine vergleichbare rechtlich geregelte Fortbildung absolviert, z. B. für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

    3. Du hast den Abschluss einer Fachschule, z. B. staatlich geprüfte Techniker:in, staatlich geprüfte Betriebswirt:in etc.

    Du hast eine mindestens zweijährige, staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und hast mindestens drei Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet. Wenn du einen Studiengang belegen möchtest, der deiner bisherigen Fachrichtung entspricht, kannst du das ohne Zugangsprüfung tun. Möchtest du einen fachfremden Studiengang studieren, kannst du ein Probestudium bei uns aufnehmen.

    Das Probestudium läuft an der Rheinischen Hochschule Köln gGmbH (RH) über den Zeitraum von zwei Semestern.

    Voraussetzungen für das erfolgreiche Probestudium: Das Probestudium ist erfolgreich, wenn du in dem jeweiligen Bachelorstudiengang pro absolviertem Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Credit Points (ECTS-Rahmen) erworben hast.

    Das erfolgreiche Probestudium berechtigt dich automatisch zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.

    Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen

    Hast du deinen schulischen Abschluss im Ausland erworben, muss vor deiner Aufnahme in das Zulassungsverfahren geprüft werden, ob deine ausländische HZB den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland entspricht. Dies übernimmt uni-assist e.V. für uns.

  • Ich habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder meinen ersten Studienabschluss im Ausland erworben. Wie gehe ich vor?

    Du hast deinen schulischen Abschluss im Ausland erworben und weder ein Studienkolleg noch ein Erststudium in Deutschland abgeschlossen? Dann muss vor der Aufnahme in das Zulassungsverfahren geprüft werden, ob deine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland entspricht. Diese Prüfung übernimmt für uns der uni-assist e.V.

    Was ist uni-assist?

    Ob ein ausländischer Bildungsabschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt, stellt Hochschulen vor eine große Herausforderung. Uni-assist ist ein Verein, der von deutschen Hochschulen gegründet wurde. Er übernimmt für die angeschlossenen Hochschulen die Prüfung der ausländischen Abschlüsse. Uni-assist bewertet internationale Studienbewerbungen, prüft die Vergleichbarkeit von Schulbildungen und im Ausland erworbenen Bildungsniveaus. Diese Prüfung

    erfolgt auch, wenn du bereits im Ausland studiert hast. Im Ausland erworbene Noten können von uni-assist in das deutsche Notensystem umgerechnet werden.

    Bewerben über uni-assist

    Solltest du dich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der RH bewerben wollen, sende deine Bewerbungsunterlagen bitte in einem ersten Schritt an uni-assist. Die Überprüfung deiner Bewerbung ist gebührenpflichtig. Unter www.uni-assist.de findest du weitere Infos.

    Bewerbungsfristen

    Für die Bewerbung über uni-assist gibt es keine Frist. Bedenke aber, dass uni-assist einige Wochen zur Bearbeitung deiner Unterlagen benötigt und sich das Bewerbungsverfahren bei uns entsprechend verlängern kann. Daher empfehlen wir dringend, deine Bewerbungsunterlagen möglichst frühzeitig bei uni-assist einzureichen.

    Kriterien für die erfolgreiche Prüfung deiner HZB

    Du bist unsicher, ob deine Unterlagen den Anforderungen einer HZB in Deutschland entsprechen und ob die Prüfung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?

    In diesem Fall hast du die Möglichkeit, dir vorab die Kriterien anzusehen. Auf www.uni-assist.de sowie auf dem Portal Anabin, einer Informationsplattform der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, findest du die entsprechenden Informationen.

    Nach der Prüfung durch uni-assist

    In Anschluss an die Prüfung der Unterlagen schickt dir uni-assist das Ergebnis der Überprüfung per E-Mail zu. Wenn uni-assist feststellt, dass du eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland besitzt, wird parallel die RH über das Ergebnis informiert. In diesem Fall erhältst du von der Studien- und Bildungsberatung der RH eine Bestätigungsmail, dass du dich nun über die Webseite der RH registrieren kannst.

    Ein positives Ergebnis der Prüfung bei uni-assist bedeutet nicht gleichzeitig eine Zulassung zum Studium! Es kann sein, dass wir deine Zulassung aufgrund von studiengangsbezogenen Zusatzprüfungen oder Studienplatzkapazitäten ablehnen müssen.

  • Meine Hochschulzugangsberechtigung liegt mir noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem schon bewerben?

    Gerne nehmen wir deine Bewerbung auch ohne den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung an. Am Auswahlverfahren nimmst du allerdings erst teil, wenn uns dein Abiturzeugnis, das Zeugnis der vollen Fachhochschulreife oder der Nachweis deiner beruflichen Qualifikation vorlieg

  • Ich habe kein Abitur. Kann ich trotzdem an der RH Köln studieren?

    Abitur oder Fachabitur sind nicht die einzigen Wege an die RH. Möglicherweise erfüllst du die Voraussetzungen für ein Studium über eine berufliche Qualifikation: Du hast einen Meisterbrief, einen staatlich geprüften Abschluss einer Aufstiegsfortbildung oder den Abschluss einer Fachschule? Absolvent:innen einer mindestens zweijährigen, staatlich anerkannten Berufsausbildung, die nach

    ihrer Ausbildung mindestens drei Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet haben, gelten ebenfalls als beruflich qualifiziert und können an der RH studieren.

    Falls deine Ausbildung oder deine Berufserfahrung fachlich von deinem Studienwunsch abweicht, kannst du ein Probestudium aufnehmen. Bitte nimm bei Fragen gerne Kontakt zur Studien- und Bildungsberatung auf. Hier findest ausführliche Informationen zum Studieren ohne Abitur.

  • Gibt es an der RH Köln Bewerbungsfristen?

    Konkrete Fristen gibt es bei uns nicht – je früher du deine Bewerbung einreichst, desto größer sind deine Chancen auf einen der begehrten Plätze in unseren Studiengängen.

  • Kann ich mich auch für mehrere Studiengänge bewerben?

    Das ist leider nicht möglich. Bei der Bewerbung musst du dich für einen Studiengang entscheiden. Wenn Du unsicher bist, welcher der richtige Studiengang für dich ist, wende dich einfach an die Studien- und Bildungsberatung. Möchtest du im Laufe des Bewerbungsverfahrens deinen Studienwunsch ändern, ist das in der Regel kein Problem. Bitte informiere in diesem Fall deine:n zuständige:n Studienberater:in.

  • Welche Unterlagen muss ich für eine vollständige Bewerbung an der RH Köln einreichen?

    Für deine Bewerbung suchst du am besten schon im Vorfeld die notwendigen Unterlagen zusammen. Was wir immer benötigen ist:

    • Ein aktueller Lebenslauf mit Lichtbild und Unterschrift
    • Das Zeugnis deiner Hochschulzugangsberechtigung

    Falls dir dein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt – kein Problem! Schick uns deine Bewerbung trotzdem schon zu.

    Je nach Studiengang und deiner Situation benötigen wir zusätzliche Unterlagen:

    Falls du bereits studiert hast, benötigen wir einen Exmatrikulationsnachweis mit Angabe der studierten Hochschulsemester. Falls du noch eingeschrieben bist, reichst du stattdessen eine aktuelle Studienbescheinigung ein. Wenn du bereits in der gleichen Fachrichtung studiert, aber keinen Abschluss gemacht hast, brauchen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung deiner vorherigen Hochschule. Bei Masterbewerbungen benötigen wir die Bachelorurkunde sowie das Bachelorzeugnis und ggf. einen Tätigkeits- oder Englischnachweis.

    Im Zulassungsverfahren können wir dich erst berücksichtigen, wenn du alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hast. Aber keine Sorge – wir melden uns, falls etwas fehlt. Im Bewerbungsportal hast Du jederzeit einen Überblick darüber, welche Unterlagen wir von dir benötigen.

  • Was ist eine beglaubigte Kopie?

    Bitte schicke uns keine Originalunterlagen per Post! Alle eingereichten Zeugnissen, Urkunden oder Bescheinigungen benötigen wir bis zur Immatrikulation als beglaubigte oder gegenbestätigte Kopie. Diese Bestätigung kann z. B. durch ein Bürgeramt, einen Notar, deinen Arbeitgeber, eine (Hoch-)Schule oder auch kirchliche Institutionen erfolgen. Dabei wird bestätigt, dass die Kopie dem Original entspricht. Alternativ kannst du dein Originalzeugnis auch persönlich bei uns in der Studien- und Bildungsberatung vorlegen. Wir fertigen dann eine Kopie für dich an.

  • Ich habe schon einmal studiert oder kann Berufserfahrung nachweisen. Kann ich in ein höheres Semester einsteigen?

    Grundsätzlich ist es möglich, Leistungen anerkennen zu lassen. So gehst du vor: Du schreibst dich nach der Zusage für einen Studienplatz bei uns ein. Wenn das Semester gestartet ist, kannst du beim Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Leistungen stellen. Dieser wird durch die Studiengangsleitung individuell geprüft. Wir können dir nur Leistungen anerkennen, die vom Studieninhalt und Studienumfang (Credit Points) mit unseren Modulen übereinstimmen. Ob du durch die anerkannten Leistungen in ein höheres Semester eingestuft werden kannst, hängt von der Anzahl der anerkannten Module ab.

    Die Prüfung der Anerkennung von Studienleistungen und außerhochschulischer Leistungen ist kostenfrei.

  • Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für meinen Studiengang?

    Die Verfahren, mit denen wir an der RH Köln Studierende auswählen und zulassen, sind in den Bachelor- und Master-Zulassungsordnungen (BZO und MZO) geregelt. Darüber hinaus kann es für einzelne Studiengang ein spezifisches Auswahlverfahren geben:

    Zum Beispiel ist im Bachelor Mediendesign Kreativität gefragt. Für diesen Studiengang bewirbst du dich mit einer Mappe, die in einem Mappenauswahlverfahren begutachtet wird. Im englischsprachigen Master MBA International Business ist hingegen ein Nachweis über Englischkenntnisse auf Niveau B2 des GER erforderlich.

  • Kann ich an der RH Köln berufsbegleitend (neben dem Beruf) studieren?

    Ja, an der RH Köln bieten wir dir verschiedene Studienmodelle an, die sich flexibel an dein Leben anpassen – egal, ob du Vollzeit studieren, neben dem Beruf weiterkommen oder Studium und Praxis kombinieren möchtest.

    • Vollzeitstudium: Ideal für alle, die sich ganz auf ihr Studium konzentrieren möchten. Vorlesungen finden in der Regel an 3-4 Werktagen statt.
    • Berufsbegleitendes Studium: Bei den meisten unserer Bachelorstudiengängen kannst du zwischen dem Abend- und Tagesstudium wählen. Diese Studienformen eignen sich besonders für Studierende, die neben dem Studium auch andere Verpflichtungen haben.
    • Duales Studium: Du verbindest ein Studium mit einer praktischen Tätigkeit in einem mit uns kooperierenden Unternehmen. So sammelst du wertvolle Berufserfahrung schon während des Studiums.

    Wenn du unsicher bist, welches Modell zu dir passt, hilft dir unsere Studien- und Bildungsberatung gerne weiter.

  • Muss ich einen Nachweis meiner Berufstätigkeit einreichen?

    In einzelnen Masterstudiengängen, wie z.B. Compliance and Corporate Security (LL.M.), MBA International Business (MBA) oder Arbeits-, Betriebs- und Anlagensicherheit (M.Eng.), ist ein Nachweis über ein Jahr Berufserfahrung im einschlägigen Bereich notwendig.

    Diese weist du mit einem Arbeitszeugnis oder Tätigkeitsnachweis deines Arbeitgebers nach. Darin sollten deine Tätigkeiten sowie der Beschäftigungszeitraum und der Umfang deiner Arbeitszeit genau beschrieben sein. Grundlegend musst du für ein berufsbegleitendes Studium keinen Nachweis über eine Berufstätigkeit erbringen. Bei dem Begriff „berufsbegleitend“ geht es um die Zeitform, die es auch Menschen mit anderweitigen Verpflichtungen möglich machen soll zu studieren.

  • Wie kann ich Berufserfahrung nachweisen, die für bestimmte Master benötigt wird?

    Deine Berufserfahrung weist du mit einem Arbeitszeugnis oder Tätigkeitsnachweis deines Arbeitgebers nach. Darin sollten deine Tätigkeiten sowie der Beschäftigungszeitraum und der Umfang deiner Arbeitszeit genau beschrieben sein.

  • Muss ich ein Praktikum absolvieren?

    Ein Studium vermittelt traditionell theoretisches Wissen in Vorlesungen und Seminaren – das ist auch an der RH Köln nicht anders. Was dein Studium an der RH Köln auszeichnet, ist jedoch, dass wir in Praxismodulen diese Theorie direkt in der Praxis anwenden. Praktika sind ein wichtiger Baustein, die dein Studium noch näher an das „echte Berufsleben“ rücken.

    Grundpraktikum

    Ein Praktikum vor Studienbeginn ist keine zwingende Voraussetzung für ein Studium an der RH – wir empfehlen es dir jedoch dringend, mindestens vier bis sechs Wochen in deinen Wunschjob in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung hineinzuschnuppern. Warum? Du sammelst erste Berufserfahrung, weißt besser, was dich erwartet und kannst überprüfen, ob der Job wirklich der richtige für dich ist. Ein Grundpraktikum, so nennen wir das Praktikum vor deinem Studienbeginn, hilft dir nicht nur bei der Berufs- und Studienorientierung, sondern auch während deines Studiums. Theoretische Lerninhalte aus dem Studium wirst du durch deine Praxiserfahrung schneller verstehen und anwenden können. Außerdem knüpfst du Kontakte in die Arbeitswelt, was dir bei der späteren Jobsuche ganz sicher helfen wird.

    Fachpraktikum (erforderlich bis zum 4. Semester)

    Vor allem in den praxisorientierten Studiengängen ist der Kern des Studiums, dass du Theorie direkt mit der Praxis verknüpfst. Deshalb sehen wir dort ein sechswöchiges Fachpraktikum vor. Bis spätestens bei der Anmeldung der Bachelorthesis solltest du es nachweisen können. Besser ist jedoch, wenn du dein Praktikum schon innerhalb der ersten vier Semester absolvierst. Dann kannst du dich in den letzten Semestern voll und ganz auf deine gewählten Schwerpunkte konzentrieren. Ob in deinem Studiengang ein Praktikum eingeplant ist, erfährst du in der jeweiligen SPO-Studienprüfungsordnung.

    Brauche ich Englischkenntnisse für mein Studium?

    Lediglich im Studiengang MBA International Business (MBA) musst du Englischkenntnisse auf Niveau B2 des GER im Bewerbungsprozess nachweisen.

    Auch bei anderen Mastern wird ein Teil der Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten. Für die Studiengänge Technical Management, International Marketing and Media Management und International Business Administration empfehlen wir daher Englischkenntnisse auf Niveau B2 mitzubringen. Nachweisen musst du diese jedoch nicht.

  • Brauche ich Englischkenntnisse für mein Studium?

    Lediglich im Studiengang MBA International Business (MBA) musst du Englischkenntnisse auf Niveau B2 des GER im Bewerbungsprozess nachweisen.

    Auch bei anderen Mastern wird ein Teil der Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten. Für die Studiengänge Technical Management, International Marketing and Media Management und International Business Administration empfehlen wir daher Englischkenntnisse auf Niveau B2 mitzubringen. Nachweisen musst du diese jedoch nicht.

  • Gibt es an der RH Köln vorbereitende Mathematikkurse?

    Für alle Bachelorstudiengänge (außer Mediendesign und Physiotherapie) bieten wir in der ersten Woche des ersten Semesters einen Mathematik-Brückenkurs an. Die Teilnahme ist freiwillig. Wir empfehlen sie jedoch allen Studienanfänger:innen. Falls du bereits vor Studienbeginn deine mathematischen Kenntnisse auffrischen möchtest, kannst du auch den kostenlosen Online Mathematik-Brückenkurs OMB+ belegen.

    Im Ingenieurbereich hast du darüber hinaus die Möglichkeit, ein Qualifizierungssemester im Fach Mathematik vor Studienbeginn zu absolvieren.

  • Wann gelte ich als Ersthörer:in bzw. als Nebenhörer:in?

    Wenn du parallel an keiner anderen Hochschule eingeschrieben bist, studierst du bei uns als Ersthörer:in. Solltest du während des Studiums bei uns noch an einer anderen Hochschule als Ersthörer:in eingeschrieben sein, giltst du bei uns als Nebenhörer:in. Dann reichst du jedes Semester eine Studienbescheinigung deines Erststudiums bei uns ein. Wenn sich deine Studiengänge nur einzelne Semester überschneiden, kannst du deine Nebenhörerschaft auch in eine Ersthörerschaft umwandeln. Reiche dazu einen Exmatrikulationsnachweis beim Prüfungsamt / Studierendenservice PASS ein.

  • Fallen für mich Studiengebühren an?

    Die RH Köln ist eine staatlich anerkannte Hochschule in privater gemeinnütziger Trägerschaft. Für unsere Studiengänge fallen daher Semestergebühren an, die in monatlichen Raten abgerechnet werden und ein AStA-Beitrag einmal pro Semester. Ausgenommen hiervon sind die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen sowie der Master Technical Management. Diese Studiengänge werden vom Land NRW refinanziert. Wenn du einen dieser Ingenieurstudiengänge studierst, profitierst du von den Vorteilen einer privaten Hochschule und zahlst jedes Semester nur den AStA-Beitrag.

    Die Studiengebühren der einzelnen Studiengänge inkl. Rabattmöglichkeiten findest du in unserer Gebührenordnung.

  • Wie kann ich mein Studium finanzieren?

    Studiengebühren sollten dich nicht von deinem Wunschstudium abhalten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren. Wir unterstützen dich mit einer Beratung zur Studienfinanzierung, Tipps und Kontakten zu Stipendiengebern und Unternehmen.

    Dr. Norbert Hermann

    Dr. Norbert Hermann

    Ansprechpartner Studienfinanzierung

CTA_Website

Bewirb dich jetzt!

Finde deine Berufung und sichere dir jetzt deinen Wunschstudienplatz!

CTA_Website_5_neu

Wir helfen dir bei der Studienfinanzierung

Stipendium, staatliche und private Förderung, Nebenjob – es gibt viele Finanzierungs-möglichkeiten für dein Studium.

Zurück zum Seitenanfang