Prof. Dr. rer. pol. Udo Hermann

Professor für Steuerrecht und Rechnungslegung

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  • Beruflicher Werdegang

    Nach Abschluss seines Studiums der Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzwissenschaft an der Universität zu Köln arbeitete er zunächst als Steuer- und Wirtschaftsprüfungsassistent. Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Steuerberater (StB) nutzte er, um sich selbständig zu machen und seine Tätigkeit als Dozent in Volkswirtschaftslehre, betrieblicher Finanzwirtschaft, externem Rechnungswesen und Steuerrecht zu verstärken.

    Von 2002 bis 2011 bereitete er als Lehrer an der Rheinischen Akademie Köln und am Rheinischen Bildungszentrum Studierende auf die Prüfungen zum staatlich geprüften Betriebswirt und zum technischen Betriebswirt vor. Nach seiner Promotion an der Freien Universität Berlin (FU) in 2010 übernahm er Lehraufträge an der HS Fresenius, der FOM und der RFH.

    Seit März 2013 ist er Professor für Rechnungslegung und Steuern an der Rheinischen Hochschule in Köln.

  • Lehre

    Udo Hermann hält Vorlesungen in den Fächern „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“, „Bilanzierung“, Besteuerung der Gesellschaften“, „Grundlagen der Unternehmensbesteuerung“, Körperschaftsteuer – und Gewerbesteuerrecht“, „International Taxation“ und „Internationale Rechnungslegung“ (insbesondere IFRS) in verschiedenen Bachelor- und Masterstudiengängen der RFH. Er verwendet dabei u.a. motivierende und aktivierende Methoden.

    Seit den neunziger Jahren beschäftigt er sich wissenschaftlich mit Fragen aus dem Bereich der Finanzwissenschaft und der Steuerlehre.

    In seiner Promotion „Ökonomische Analyse eines Kinderwahlrechts“ am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft von Prof. Dr. Ronnie Schöb an der FU in Berlin ging er z.B. auf Grundlage des Verfassungsrechts und der Public Choice-Theorie der Frage nach, ob es normative Argumente dafür gibt, Eltern minderjähriger Kinder bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen zusätzliche Stimmen zu geben, um so für eine höhere Generationengerechtigkeit in einer Gesellschaft zu sorgen. Er konnte u.a. auf Grundlage seines Rentenmodells empirisch zeigen, dass die Einführung eines solchen Wahlrechts tatsächlich einen spürbaren Effekt zu Gunsten der jüngeren Generation haben könnte.

    Daneben veröffentlichte er Aufsätze zu steuerlichen Themen wie „Der interne Zins von Riester- und Rüruprenten“, „Die Umsatzsteuer – ein durchlaufender Posten?“ oder „Leasing- oder Kreditfinanzierung?“.

    Zurzeit beschäftigt sich Udo Hermann insbesondere mit der Auswirkung unternehmerischen Verhaltens auf Basis von Corporate Social Responsibility (CSR) auf das Steuerrecht bzw. steuerliches Verhalten. Dabei rückt auch die Frage in den Fokus, warum z.B. Spenden je nach Rechtsform des betrachteten Unternehmens eine unterschiedliche monetäre Wertigkeit haben sollen.