Quer- und Wiedereinstieg für Steuerrecht (QWS)
Zielgruppe
- Wiedereinsteiger, d. h. Steuerfachangestellte nach Berufspause / Elternzeit.
- Quereinsteiger, die eine kaufmännische Vorbildung mitbringen und in einer Steuerberatungskanzlei tätig sind oder dies anstreben.
- Steuerfachangestellte, die die für ihre praktische Tätigkeit notwendigen theoretischen Grundlagen wiederholen möchten.
Inhalte und Umfang
Modul 1 „Fibu & Steuern I“:
22 Termine mit insgesamt 132 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zzgl. 3 freiwilliger Klausuren
- Finanzbuchführung (36 UE)
- Einkommensteuer & Lohn (60 UE)
- Umsatzsteuer (35 UE)
Modul 2 „Bilanzierung & Steuern II“
22 Termine mit insgesamt 132 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zzgl. 3 freiwilliger Klausuren
- Bilanzierung & Bewertung (60 UE)
- Einnahmen-Überschussrechnung (12 UE)
- Gewerbesteuer (12 UE)
- Körperschaftsteuer & Besteuerung der PersGes (30 UE)
- Abgabenordnung (18 UE)
Abschluss
Zertifikat (Rheinische Hochschule) und Zeugnis (Rheinische Hochschule) inklusive.
Termine
Modul 1 „Fibu & Steuern I“ vom 11. März bis 21. Juni 2025
12 x dienstags von 08:00 – 13:00 Uhr (6 UE)
10 x samstags von 08:30 – 13:30 Uhr (6 UE)
Modul 2 „Bilanzierung & Steuern II“ vom 12. März bis 21. Juni 2025
12 x mittwochs von 08:00 – 13:00 Uhr (6 UE)
10 x samstags von 08:30 – 13:30 Uhr (6 UE)
Kursgebühren
Das Teilnahmeentgelt beträgt je Modul 1.200 EUR (USt-frei). Mit Frühbucherrabatt bis zum 20. Januar 2025 beträgt das Teilnahmeentgelt 1.090 EUR (USt-frei). Der Rabatt wird automatisch bei Rechnungsstellung berücksichtigt. Ratenzahlung ist möglich.
Wenn Sie beide Module im Paket buchen, beträgt das Entgelt 1.090 EUR (USt-frei) je Modul bzw. mit Frühbucherrabatt bis zum 20. Januar 2025 nur 999 EUR je Modul (USt-frei).
Zusage
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt grundsätzlich je Modul 10 Personen. Stichtag für die Mindestteilnehmerzahl ist der 31. Januar 2025. Bei Erreichen der Mindestanzahl ist auch danach noch eine Anmeldung möglich.
Förderung
Ab dem Winter 24/25 soll eine neue Förderung für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen seitens des Landes NRW angeboten werden. Es ist geplant, auch weiterhin Personen mit geringerem Einkommen mit einer Bezuschussung von 50 Prozent und maximal 500 Euro der Weiterbildungskosten zu unterstützen. Weitere Infos unter: www.mags.nrw/berufliche-weiterbildung.
Weitere Hinweise und Informationen
Für Rückfragen zu dem Weiterbildungsangebot wenden Sie sich bitte an weiterbildung@rh-koeln.de.
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Weiterbildungsangebot Quer- und Wiedereinstieg für Steuerrecht (QWS) wenden Sie sich bitte an stefan.jung@rh-koeln.de.