Heiko Klatt
Dozent für Medien- und Urheberrecht, Urheberrecht & Gewerblicher Rechtsschutz, TV-Formate

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Beruflicher Werdegang
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Berlin arbeitete Heiko Klatt als Partner in verschiedenen renommierten auf Medienrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien. 2016 machte er sich mit seiner eigenen Kanzlei für Medien- und Presserecht selbstständig.
Heiko Klatt berät diverse renommierte Medienunternehmen in sämtlichen medienrechtlichen Belangen, wie u.a. zur Lizenzierung und Schutz von TV-Formaten und sonstigen urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät diverse renommierte Medienunternehmen in sämtlichen medienrechtlichen Belangen, wie u.a. zur Lizenzierung und Schutz von TV-Formaten und sonstigen urheberrechtlichen Fragestellungen.
Er vertritt außergerichtlich und gerichtlich namhafte Personen des öffentlichen Lebens in presserechtlichen bzw. sonstigen persönlichkeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Daneben ist er seit 1994 als Geschäftsführer der MAC Entertainment GmbH und seit 2018 der Dabbelju UG als Künstler- und Musikmanager sowie als TV-Produzent bzw. als Entwickler von audiovisuellen Medienformaten tätig (u.a. "Die große Zeitreiseshow" im ZDF, Moderation: Johannes B. Kerner, Super Hero Germany, Pro7).
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Lehre
In den Studiengängen Mediendesign und Medienwirtschaft sowie in diversen Schwerpunkten lehrt er seit 2004 Medien- und Urheberrecht, Urheberrecht & Gewerblicher Rechtsschutz sowie die Grundzüge der Entwicklung von TV-Formaten unter Berücksichtigung der strategischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Er gehört zu den Gutachtern, die im Auftrag der jeweiligen Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Westdeutscher Rundfunk, Südwestrundfunk) bezüglich des gesetzlichen Funktionsauftrages gutachterliche Untersuchungen zu den marktlichen Auswirkungen von verschiedenen Telemedienangeboten im Rahmen des mit dem 12. RÄndStV in Deutschland eingeführten „Drei-Stufen-Test“ durchgeführt haben.
Klatt ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen zu medienrechtlichen Themen, u.a. hat er in dem Standardwerk der Musikindustrie „Handbuch der Musikwirtschaft“ (C.H.BECK Verlag München) einen Beitrag zu dem Thema „Das Plagiat in der Musik“ veröffentlicht.