Bislang waren Promotionen an HAW in NRW nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Jetzt hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW dem Promotionskolleg der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen das Promotionsrecht verliehen. Für die Rheinische Fachhochschule Köln ist das 51 Jahre nach Gründung der Fachhochschulen ein Meilenstein - und ein Qualitätssiegel für die angewandte Forschung. Die Ministerin Ina Brandes führt aus, dass durch das Promotionskolleg NRW das Studium an einer HAW noch attraktiver wird.
Das Promotionskolleg NRW (PK NRW) ist eine hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtung der 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen. Als Promotionsnetzwerk bietet das PK NRW den Absolvent:innen der HAW und Universitäten Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich anwendungsorientierter Forschung.
Bereits 2019 wurde im Hochschulgesetz von 2019 die Gründung des Promotionskollegs für angewandte Forschung in Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert. HAW sollten ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten, wenn die wissenschaftliche Gleichwertigkeit zum Maßstab der Universitäten festgestellt wird.
Der Verleihung des Promotionsrechts ist eine umfangreiche Prüfung durch den Wissenschaftsrat vorausgegangen. In einem feierlichen Festakt am 17. November 2022 haben Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und der Vorsitzende des Vorstands des Promotionskollegs Prof. Dr. Martin Sternberg die Verleihung des Promotionsrechts an das PK NRW per Handschlag besiegelt.
RFH-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bornemeyer: „Wir freuen uns sehr, dass wir Teil des Promotionskollegs NRW sind und verstehen das auch als Auszeichnung für unsere Arbeit in der angewandten Forschung. Unsere forschungsstarken Professor:innen können nun auch über das PK NRW Promovierende betreuen. Ich schließe mich der Aussage von Ina Brandes an, dass mit dieser Entwicklung das Studium an einer HAW insgesamt noch attraktiver wird. Wir bieten Nachwuchswissenschaftler:innen an der RFH eine weitere Perspektive.“
Neben einer Promotion über das PK NRW bleiben kooperative Promotionen mit Universitäten weiterhin möglich.
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